Hinweis zur Unterrichtsbefreiung direkt vor und nach den Ferien

Die Anträge – direkt vor und nach den Ferien – können ausschließlich von der Schulleitung genehmigt oder abgelehnt werden. Eine Befreiung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Wie sie bereits ahnen, ist eine Befreiung – direkt vor und nach mit den Ferien – äußerst selten. Sobald solche Anträge der Schulleitung vorliegen, erörtern wir diese gemeinsam mit der Klassenlehrkraft, bevor wir eine Entscheidung treffen. Auch der Schulelternrat ist über dieses Vorgehen informiert.

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