Schulbeginn

Liebe Eltern und Erziehungsberechtige,

am Donnerstag, den 27.08.2020 beginnt wieder die Schule.

Das Land Niedersachsen sieht für den Start des Schuljahres 2020/21 einen eingeschränkten Regelbetrieb vor, bei dem alle Schüler und Schülerinnen wieder täglich die Schule besuchen dürfen. Ein eingeschränkter Ganztagsbetrieb – inklusive Mittagessen – findet ab dem 08.09.2020 wieder statt.

Nach wie vor gibt es klare Vorgaben zum Infektionsschutz.

Im gesamten Gebäude und auf dem Schulhof besteht für alle Personen Maskenpflicht und ein Abstand von mindestens 1,5 Metern ist immer einzuhalten. Dies gilt auch für die Fahrschüler an der Bushaltestelle. Im Unterricht empfehlen wir einen Mund- und Nasenschutz.

Die CAFTA bleibt weiterhin geschlossen.

Neu in diesem Schuljahr ist, dass die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen vorerst ihre Pausen aus Infektionsschutz nicht im Klassenraum verbringen dürfen.

WICHTIG – URLAUB

Wenn Sie sich in den Ferien außerhalb Deutschlands aufhalten möchten, informieren Sie sich bitte auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts darüber, ob Ihr Ziel-Land als Risikogebiet eingestuft worden ist.

Sollte dies so sein, müssen Sie sich gemäß der „Niedersächsischen Corona-Verordnung“ vom 10. Juli 2020 sofort nach Rückkehr für 14 Tage in häusliche Isolation begeben. Es ist in dieser Zeit nicht erlaubt, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören.

Beispiel 1

Sie kehren am 12. August 2020 aus einem Risikogebiet zurück und begeben sich unmittelbar in häusliche Isolation. Ihr Kind hat keinen Kontakt zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts.

Ihr Kind darf ab dem 27. August 2020 die Schule besuchen.

Beispiel 2

Sie kehren NACH dem 12. August 2020 aus einem Risikogebiet zurück und begeben sich unmittelbar in häusliche Isolation. Ihr Kind hat keinen Kontakt zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts.

Ihr Kind darf ab dem 27. August 2020 die Schule noch NICHT besuchen.

Beispiel 3

Sie kehren aus einem Risikogebiet zurück und können auf Nachfrage ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache vorlegen, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 vorhanden sind.

Ihr Kind darf ab dem 27. August 2020 die Schule besuchen.

WICHTIG FÜR DIE EINSCHULUNG

Ein Verstoß gegen die „Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ (s.o.) kann dazu führen, dass Ihr Kind und Sie nicht an der Einschulungsfeier am Freitag, den 28. August 2020 teilnehmen können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ich wünsche Ihrem Kind einen glücklichen Start und hoffe, dass wir alle ein gesundes und „ganz normales“ Schuljahr erleben dürfen.

 

Mit freundlichem Gruß

Anja Krippner, Schulleiterin

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