Neues aus dem Ministerium

Nach der neuesten Verfügung des regionalen Landesamt für Schulen und Bildung Lüneburg gilt ein Zutrittsverbot in Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses !

Für unsere Schülerinnen und Schüler gilt:

Die Tests müssen jeweils vor dem Schultag, an den von der Schulleitung festgelegten Tagen, zu Hause durchgeführt werden. In dieser Woche wird Dienstag bis Freitag getestet und ab dem 19.04.2021 Montag bis Donnerstag. Das negative Testergebnis muss auf dem Formular ( „Nachweis des negativen Testergebnisses“ ) bestätigt werden um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können.

Schülerinnen und Schüler, die von der Präsenzpflicht abgemeldet sind, müssen verpflichtend an Klassenarbeiten teilnehmen.

Rundverfügung Nr.15/2021

IT und Telefon Probleme 13.04.2021

Aufgrund einer Telefon und Internet Störung ist die Schule auch heute, am Dienstag, 13.04. 2021 über Telefon und Internet nicht erreichbar.
Da der ISERV Server in der Schule steht ist auch ein Einloggen bei ISERV nicht möglich.
Die Techniker bemühen sich das Problem so schnell wie möglich zu lösen!

Ausgabe der Corona-Schnelltests

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

ich möchte Euch und Sie im Folgenden über die neuen Testregeln und Anforderungen informieren.

Wie gewohnt finden Sie im Anhang dieses Schreibens alle aktuellen Formulare und Briefe aus dem Kultusministerium. Das freiwillige Testangebot in der Schule wurde durch eine Testpflicht zu Hause ersetzt. Im Sinne größtmöglicher Sicherheit für alle Beteiligten werden die regelmäßigen Testungen nun zu Hause durchgeführt und sind für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle Beschäftigten der Schule verpflichtend.

Die Testkits erhalten alle Schülerinnen und Schüler kostenlos von der Schule.

Da wir erst in den Ferien die Tests bekommen haben, findet am Montag, 12.04.2020, kein Unterricht und keine Notbetreuung statt. Alle Schülerinnen und Schüler bearbeiten im Distanzlernen gestellte Aufgaben. Ihr und Sie werden durch die jeweiligen Klassenlehrkräfte über den genauen Ablauf der Ausgabe am 12. April 2021 informiert.

Bitte helfen Sie alle mit, dass die Selbsttests zu Hause zuverlässig durchgeführt werden. Sie leisten damit einen weiteren wichtigen Beitrag in der Bekämpfung der Pandemie.

Die Tests müssen jeweils vor dem Schultag an den von der Schulleitung festgelegten Tagen zu Hause durchgeführt werden. Das negative Testergebnis muss auf dem Formular ( „Nachweis des negativen Testergebnisses“ ) bestätigt werden. Um am Präsenzunterricht in der nächsten Woche teilnehmen zu können, müssen Ihre Kinder am ersten Unterrichtstag folgende Dokumente (liegen dem Testkit bei) vorlegen: Testpflicht – Elterninformation ( Abgabe erforderlich ) und das Formular ( Nachweis negativer Test)

Können Sie den Schnelltest mit Ihrem Kind nicht durchführen oder zeigt der Test ein positives Ergebnis, dann kann Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Eine Teil- nahme am Präsenzunterricht ist ausschließlich mit einer Bestätigung eines negativen Testergebnisses möglich.

Wenn Sie die Selbsttestung Ihrer Kinder nicht durchführen wollen, darf Ihr Kind nicht in die Schule kommen. Füllen Sie dann bitte den „Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht“ aus und lassen Sie uns diesen über die Klassenlehrkräfte zukommen.

Ich hoffe, alle Informationen verständlich formuliert zu haben und wünsche  noch angenehme Restferien.

Freundliche Grüße

Anja Krippner

-Oberschulleiterin-

Formular zur Befreiung von der Präsenzpflicht

Brief an die Eltern Stand 01.04.2021

Testpflicht_Elterninfo

 

Landkreis Harburg hebt Notbremse auf

Der Landkreis Harburg hebt die zum 29. März verhängte Notbremse auf. Hintergrund ist, dass der Inzidenzwert für den Landkreis nun bereits seit sieben Tagen unter 100 liegt.

Mit der Aufhebung der Notbremse gelten im Landkreis Harburg wieder die Regelungen der Landesverordnung vom 29. März für Regionen mit einer Inzidenz zwischen 35 und 100.

 

Nach den Osterferien verpflichtende Selbstest

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

In der Pressekonferenz vom 1. April hat der Minister angekündigt, dass eine Teilnahme am Präsenzunterricht nur mit einem negativen Selbsttest nach den Osterferien erfolgen darf. Diese Tests sollen dann zweimal wöchentlich selber zu Hause durchgeführt werden und werden von den Schulen verteilt.

Aus organisatorischen Gründen wird der erste Tag nach den Ferien (Montag, 12.04.2021) für alle Schülerinnen und Schüler im Homeschooling stattfinden.

Wir informieren Sie und Euch am Ende der Osterferien an dieser Stelle, wie wir die Übergabe der Tests organisieren.

Die Schreiben des Ministers finden Sie hier:

Brief an die Eltern Stand 01.04.2021

Brief an SuS Stand 01.04.2021

Testpflicht_Elterninfo

Formular zur Befreiung von der Präsenzpflicht

Freundliche Grüße

Anja Krippner

-Oberschulleiterin-

Neues aus dem Ministerium

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

am Montag haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, den Lockdown weiter zu verlängern. Das bedeutet für unsere Schule, dass die jetzigen Regeln sich nicht ändern. Das gilt auch für die Präsenzpflicht, sie bleibt weiterhin bestehen.

Außerdem gilt weiterhin:
– Bei Inzidenzwert unter 100: Alle Schülerinnen und Schüler im Szenario B
– Bei Inzidenzwert über 100: Abschlussklassen im Szenario B, alle anderen im Homeschooling
Es gilt immer der Inzidenzwert des Landkreises am Standort der Schule. Die Behörden vor Ort teilen mit, wenn das Szenario gewechselt wird. Dafür muss der Wert an drei Tagen hintereinander über 100, bzw. unter 100 liegen.

Das Ministerium gibt nach den Osterferien weitere Informationen wie und wo es mit der Selbsttestung nach den Osterferien weitergeht.

Wir wünschen frohe und gesunde Ostertage!

Das Schulleitungsteam der Oberschule Neu Wulmstorf

Brief an SuS SekI Stand 24.03.2021

Brief an Eltern Stand 24.03.2021

 

Neue Informationen aus dem Ministerium

Liebe Eltern,

das Ministerium hat heute angekündigt, dass in den Schulen, „Selbsttests“ angeboten werden sollen. Voraussetzung zur Teilnahme Ihres Kindes an der Selbsttestung ist Ihre schriftliche Einverständniserklärung. Das entsprechende Formular erhalten Sie zeitnah über die jeweiligen Klassenlehrkräfte.

Aktuell haben wir noch keine Tests in der Schule vorrätig.

Sobald für Ihre Kinder Tests in der Schule vorhanden sind, informieren wir Sie umgehend.

Herzliche Grüße,
Anja Krippner
-Oberschulleiterin-

Elterninformation zum Selbsttest

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