Aufgaben des Schulelternrates

Schulelternrat

Der Schulelternrat besteht zz aus 50 Mitgliedern. Diese setzen sich zusammen aus den gewählten Elternvertretern, d.h. pro Klasse zwei Eltern, die beide stimmberechtigt sind.

Der Schulelternrat wählt aus seinen Reihen einen Vorstand für zwei Jahre.

Außerdem wählt der Schulelternrat

  • 6 Vertreter für die Gesamtkonferenz plus 4 Stellvertreter
  • 3 Mitglieder/3 Stellvertreter für den Schulvorstand
  • 1 Mitglieder/1 Stellvertreter für den Gemeindeelternrat
  • für den Kreiselternrat 2 Vertreter (nur als Gast bei Sitzungen anwesend)

Gesamtkonferenz

Gremium, das über die pädagogischen Aspekte der Schule entscheidet. Die

Gesamtkonferenz setzt sich aus dem Kollegium, Schülervertretern sowie gewählten Mitgliedern aus dem Schulelternrat zusammen. Der Schulelternrat ist mit 6 Stimmen stimmberechtigt.

Den Vorsitz hat die Schulleitung.

Auch dieses Gremium ist seitens des Schulelternrates für zwei gewählt.

Fachkonferenzen

In den Fachkonferenzen der einzelnen Fächer werden Lehrmaterialen, Curricular, Festlegung der Benotungen entschieden. Vertreter aus der Elternschaft sind als stimmberechtigte Beisitzer gewählt. Die Wahl zum Beisitzer ist nicht gebunden an das Amt des Elternvertreters, sondern jedes interessierte Elternteil kann sich in dieses Gremium wählen lassen.

Schulvorstand

Ab 01.08.2007 Entscheidungsgremium an der Schule.

Zusammensetzung an unserer Schule:

  • 6 Lehrervertreter gewählt von den Lehrern in der Gesamtkonferenz
  • 3 Elternvertreter gewählt vom Schulelternrat plus Stellvertreter
  • 3 Schülervertreter gewählt vom Schülerrat

Jedes Elternteil ist wählbar unabhängig von Ämtern in bereits bestehenden Gremien in der Schule.

Gemäß Punkt 1.5 „Wahlordnung zur Wahl des Schulvorstandes“ heißt es: „Die Erziehungsberechtigten, die nicht dem SER angehören, sollen an den Sitzungen des SER teilnehmen“.

Die gewählten Vertreter des Schulvorstandes erhalten somit eine Einladung zu den SER Sitzungen, um den Informationsfluss zwischen beiden Gremien zu gewährleisten.

Elternvertreter in Konferenzen

Die Elternvertreter sind ordentliche Mitglieder der Konferenzen und haben ein Antrags-, Rede-, Informations- und Stimmrecht. Nach Ablauf der Wahlperiode führen sie ihr Amt – so sie noch ein Kind in der Schule haben – bis zu den Neuwahlen fort.

Auch Eltern können die Einberufung von Konferenzen verlangen, ggf. Gemeinsam mit den Schülervertretern. Denn eine Konferenz einzuberufen, wenn ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder dies unter Angabe einer Tagesordnung schriftlich verlangt. Die Sitzung hat innerhalb von sieben Tagen stattzufinden, ggf. so rechtzeitig, dass noch im Sinne eines gestellten Antrages verfahren werden kann.

Klassenelternschaft

Die Klassenelternschaft wählt einen Elternvertreter und einen Stellvertreter aus ihren Reihen für die Dauer von zwei Jahren. Damit ist man automatisch stimmberechtigtes Mitglied im Schulelternrat. Grundsätzlich ist es möglich, wenn von Ihnen mehrere Kinder in einer Schulform in verschiedenen Klassen unterrichtet werden, dass Sie mehrfach als Klassenvorsitzender kandidieren und gewählt werden. Sie haben entsprechende Sitze und Stimmen im Schulelternrat. Jedoch gilt das mehrfache Stimmrecht nicht bei Wahlen innerhalb des Schulelternrats.

Aufgaben der Elternvertreter

Enge Zusammenarbeit mit der Klassenlehrerin bzw. Klassenlehrer. Telefonnummern sollten ausgetauscht wurden, um miteinander kontinuierlich und auch kurzfristig kommunizieren zu können.

  • Einladungen für den Elternabend schreiben ( Sie als Elternvertreter laden ein und unterschreiben die Einladung).
  • Die Einladung muss eine Tagesordnung erhalten und fristgerecht erfolgen, d.h. mindestens 10 Tage vor dem Termin.
  • Ausführung von Beschlüssen der Klassenelternschaft
    • Information an den Klassenlehrer
    • Schreiben an Schulleiter
  • Bericht im Schulelternrat
  • Pro Halbjahr ist ein Elternabend Pflicht.
  • Fachlehrer können zu Elternabenden eingeladen werden, um Lerninhalte und Arbeitsabsprachen mit den Eltern zu besprechen..
  • Kopieren kann in der Schule erfolgen, die Verteilung entweder selbst vornehmen, über die Klassensprecher oder die Lehrkraft.
  • Ev. Planung von Ausflügen übernehmen
  • Wenn gewünscht, können Klassenfeste, Stammtische, o.ä. organisiert werden
  • Mitteilungspflicht für die Klassenelternschaft ( Informationen aus der SER Sitzung, Veränderungen innerhalb der Klasse, Telefonlisten erstellen, ev. Protokolle von Elternabenden führen, Ergebnisse der Konferenzen)
  • Vertretung bei Klassenkonferenzen/Fachkonferenzen (beide Vertretungen sind aber nicht an das Amt des Elternvertreters gebunden, sondern könnten von auch von anderen Eltern der Klasse übernommen werden.
  • Die gewählten Elternvertreter sollten sich absprechen, wenn einer von beiden verhindert ist für die SER-Sitzung. Wenigstens einer sollte teilnehmen. Stimmberechtigt sind beide gewählte Vertreter.
  • Elternvertreter müssen von den Fachlehrern informiert werden, wenn sie Klassenarbeiten von der Schulleitung genehmigen lassen möchten
  • Schulinterne Informationen unterliegen der Schweigepflicht!
  • Innerhalb von 6 Wochen nach den Sommerferien müssen die neuen Elternvertreter gewählt werden.