Störung in der Telefonanlage am 25.11.2020
Leider haben wir eine Störung in der Telefonanlage.
Sie erreichen uns unter sekretariat@obs-neuwulmstorf.com
Elternsprechtag am 30.11.2020
Der Elternsprechtag der Oberschule Neu Wulmstorf findet in diesem Jahr telefonisch statt und zwar am Montag, 30.11.2020, von 08.00-18.00 Uhr
An diesem Tag sind die Schüler im Homeschooling und werden mit Aufgaben für zu Hause versorgt.
Sofortausstattungsprogramm für digital gestützten Unterricht
Ab sofort stehen Laptops zur Ausleihe zur Verfügung. Bei Bedarf können sich die Schüler*Innen im Sekretariat melden.
Quarantäne einer Schulklasse
Seit heute haben wir an unserer Schule eine Klasse bis zum 18.11.2020 in Quarantäne.
Gedichtewerkstatt
Ein kleiner Ausschnitt aus der Gedichtewerkstatt der 10b.
- Gedicht von Annika
- Gedicht von Wiebke
Vorgaben aus dem Kultusministerium
Schaubild zur Regelungen – Inzidenzwerte
Bitte beachten Sie hierzu Seite 3
2. Wechsel in Szenario B (Schule im Wechselmodell)
Für Schulen in öffentlicher Trägerschaft und in freier Trägerschaft besteht eine Verpflichtung
zum Wechsel in Szenario B (Schule im Wechselmodell):
Wenn am Standort der Schule die 7-Tage-Inzidenz 100 oder mehr beträgt und
eine andere die Schule betreffende Infektionsschutzmaßnahmen angeordnet wurde, für die Dauer von 14 Tagen.
Dieses Szenario liegt bei uns nicht vor !
Aktuelles aus dem Ministerium
Brief an Schülerinnen und Schüler vom 30.10.2020
Brief an Eltern und Erziehungsberechtigte vom 30.10.2020
Schaubild zur Regelungen für Schulen Stand 30.10.2020
Bitte beachten Sie hierzu Seite 3
2. Wechsel in Szenario B (Schule im Wechselmodell)
Für Schulen in öffentlicher Trägerschaft und in freier Trägerschaft besteht eine Verpflichtung
zum Wechsel in Szenario B (Schule im Wechselmodell),
1. wenn am Standort der Schule die 7-Tage-Inzidenz 100 oder mehr beträgt,und
2. eine andere die Schule betreffende Infektionsschutzmaßnahmen angeordnet wurde, für die Dauer von 14 Tagen.
Dieses Szenario liegt bei uns nicht vor !
Neue Corona Maßnahmen
Liebe Eltern,
da die Inzidenzzahlen des Landkreises über 50 liegt, ist aktuell auch im Unterricht ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend. Es bietet sich an, eine zweite/dritte Maske als Ersatz dabei zu haben. Eine Befreiung muss beantragt werden und kann nur mit entsprechendem ärztlichen Attest ausgesprochen werden.
Körperkontakt jeglicher Art (Umarmung, Händeschütteln) vermeiden.
Bitte denken Sie auch daran, dass Ihr Kind aufgrund der Lüftungsregel (20-5-20) entsprechend gekleidet ist.
Während des Schultages werden maskenfreie Zeiten mit den geltenden Abstandsregeln eingeplant.