Elternbrief 07 2010/2011 1. Halbjahr

Personelle Veränderungen

Frau Neske wurde zum Schuljahresende in den Ruhestand verabschiedet. Wir wünschen Ihr alles Gute!

Frau Schäfer wurde versetzt. Wir begrüßen neu an unserer Schule Frau Schweigel (Mathematik und Sport), Frau Cordes (Englisch) und ab Ende September Frau Kröning (Englisch und Hauswirtschaft).

Weitere Informationen

  • Unser Vertretungsplan ist seit 18.08.2010 online.
  • Für die Arbeit in der Realschule gibt es einen neuen Erlass, der für die Klassen 5 bis 8 gilt. Wesentliche Aufgaben sind die Vermittlung einer erweiterten Allgemeinbildung und einer allgemeinen Berufsorientierung. Außerdem wird den Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung ab Klasse 9 im Wahlpflichtbereich/Profilbildung ermöglicht. Für die Klassen 9 und 10 gilt noch der alte Erlass. Der vollständige Erlass ist unter www.schure.de nachzulesen.
  • Wir begrüßen drei neue 5. Klassen. Sie werden von Frau Laut, Frau Schmidt und Frau Schweigel geleitet.
  • Der inhaltliche Schwerpunkt im Fach Wirtschaft liegt in den 9. Klassen auf der Berufsorientierung. Deshalb werden diese Klassen am 27. September die Berufsinformationsmesse in Buchholz besuchen und der Berufsnavigator wird im Januar 2011 wieder in der Schule sein. Außerdem wird es im Laufe des Schuljahres noch verschiedene Bewerbungstrainings geben. Frau Wesenberg von der Agentur für Arbeit bietet alle vier Wochen eine Berufsberatung in der Realschule an.
  • Betriebspraktika finden wie gewohnt in den 8. und 9. Klassen statt. Generell sei nochmals auf den Beschluss der Fachkonferenz verwiesen, dass in den 8. Klassen Betriebe in Neu Wulmstorf und Umgebung gewählt werden sollen und erst in Klasse 9 die Möglichkeit für SchülerInnen besteht,  auch in Hamburg ein Betriebspraktikum zu machen
  • Ende Februar und Anfang März 2011 finden im Jahrgang 8 auf Landesebene Vergleichsarbeiten in drei Fächern (Deutsch, Englisch und Mathematik) statt.
  • Es wird in diesem Schuljahr wieder zwei Elternsprechtage geben (15.11.10 und 08.02.11).
  • In diesem Schuljahr finden folgende Arbeitsgemeinschaften statt: Schülerzeitung, Band, Fechten, Musical- AG, Schülerfirma, Streitschlichter und Pausenengel. Genaueres zu den AG‘ s wird im Informationskasten ausgehängt.

Pausenengel / Aktive Pause

Seit November 2009 werden an unserer Schule Schüler im Rahmen einer Arbeitgemeinschaft ausgebildet, um zu einem friedfertigen Miteinander auf dem Pausenhof beizutragen. Es ist uns wichtig, dass jeder Schüler, der von Mitschülern bedroht, verspottet oder geschlagen wird, die Gewissheit hat, dass er sich nicht nur an die Aufsicht führende Lehrkraft wenden kann, sondern auch an gleichaltrige Mitschüler, um Unterstützung und Hilfe zu finden. Durch die Teilnahme an der Schulung erwirbt der einzelne Schüler eine Vielzahl von Kompetenzen, die ihn für seine Aufgabe befähigen. Die Schüler reden mit ihren Mitschülern, wenn diese das möchten, führen Gespräche, hören gut zu und trösten und überlegen sich, wie die Pause für alle erholsam gestaltet werden kann.

Schüler helfen Schülern

Schülerinnen und Schüler aus den neunten und zehnten Klassen möchten unseren Schülerinnen und Schülern der fünften, sechsten und siebten Klassen beim Anfertigen der Hausaufgaben in diesem Schuljahr eine Hilfestellung bieten und unterstützen.

Für die Hausaufgabenbetreuung  werden Kleingruppen gebildet. Die Schüerinnen und Schüler der 9.und 10. Klassen wachsen so in eine verantwortliche Position hinein, leisten Hilfestellung, hören zu, kümmern sich und bringen sich auch persönlich mit ihrer Schülererfahrung ein. So ist auch die Hausaufgabenbetreuung ein Beitrag zum sozialen Lernen an unserer Schule.

Die Betreuung findet jeden Mittwoch von 13:30 Uhr  bis 14:15 Uhr statt, die Anmeldung erfolgt über die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer.

Schulfahrt nach Den Haag

Am 2 Juni war es wieder soweit. Die Schüler der damaligen 6c machten sich mit mir und den Kolleginnen Frau Wegner und Frau Schäfer mit der Bahn auf zu ihrer Partnerschule de Vuurvlinder in Den Haag. Nach einer Erlebnisfahrt mit der Deutschen Bahn –Verspätung inbegriffen- landeten wir sicher in unserem Youth Hostel und wurden von den Kolleginnen und einigen Schülern dort empfangen. Am nächsten Tag stand zunächst eine Stadtralley auf dem Plan, dann folgte ein Picknick in einem kleinen Park und abschließend sahen unsere Schüler die Partnerklasse bei einem Stadtteilfest wieder. Auf einer Bühne traten die Jungen und Mädchen aus de Vuurvlinder auf und gaben – so wie Schüler aus weiteren Schulen- dort ihr musikalisches Talent zum Besten. Wieder im Hostel konnten unsere Schüler ihre Französischkenntnisse unter Beweis stell, da eine große Gruppe von Franzosen eingetroffen war. Am nächsten Morgen ging es wieder nach Scheveningen an den Strand. Unter blauem Himmel wurde von Sonnenmilch eifrigst Gebrauch gemacht und auch die Wasserqualität konnte mit den Füßen erprobt werden. Der Tag endete mit einem Essen auf dem Schulgelände .Und schon war die Zeit vorüber und wir traten die Rückreise an Abgesehen von dem Vertiefen der englischen Sprache lernten unsere Schüler dort, auf Straßenbahnen zu achten und die vielen Fahrradfahrer im Auge zu behalten – und vielleicht das ein oder andere Wort auf Holländisch. (Gabriele Bock)

Hospizgruppe Neu Wulmstorf/Hollenstedt

Anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Hospizgruppe gibt es zum Thema „Begleiten“ eine Ausstellung im Rathaus. Gezeigt werden Arbeiten von Schülern aus verschiedenen örtlichen Schulen. Von unserer Schule werden Arbeiten der Klasse 10b, die im Unterricht von Frau Speer entstanden sind, ausgestellt.

Vortrag Bücherei

Im Rahmen der kreisweiten Bibliothekswoche „Ferne Länder-ganz nah“: die Welt zu Gast in den Bibliotheken des Landkreises Harburg- veranstaltet die Gemeindebücherei Neu Wulmstorf diesen interessanten Abend am 01.10.2010 um 19:30 Uhr in der Aula der RS Vierkaten. Für das leibliche Wohl sorgt unsere Schülerfirma. Informationen zum Vorverkauf finden Sie auf unserer Homepage.

Beratungs- und SV – Lehrer

In der Schule treten immer wieder Probleme auf, die sich aus der Arbeit in der Schule und/  oder aus dem Zusammenleben der an Schule Beteiligten ergeben können. Viele dieser Probleme lassen sich alleine lösen, viele werden in Zusammenarbeit mit den KlassenlehrerInnen und FachlehrerInnen gelöst, für manche wird weitere Hilfe benötigt. Hier kann die Unterstützung der Beratungslehrerin hilfreich sein.

Unsere Beratungslehrerin ist Frau Schmidt. Sie ist für diese Aufgabe mit einigen Stunden vom Unterricht freigestellt.

Ihre Beratungsstunden liegen dienstags und donnerstags in der 3. Stunde, weitere Termine nach Absprache.

Selbstverständlich wird alles, was dort besprochen wird, vertraulich behandelt.

Frau Wegner und Herr Papenberg sind unsere SV- (Schülervertreter) Berater. Sie stehen nach Terminabsprache für ein Gespräch zur Verfügung und betreuen die Schülervertretung.

Cafta

Unsere Cafta, die die Schülerinnen und Schüler in der großen Pause mit Speisen und Getränken versorgt, wird nach wie vor sehr gut angenommen und ist aus dem Schulalltag nicht mehr wegzudenken. An dieser Stelle sei allen engagierten Helferinnen und Helfern herzlich gedankt. Es wird aber dringend weitere Unterstützung gesucht, da einige Eltern durch Schulentlassung ihrer Kinder ausgeschieden sind. Benötigt wird Ihre Hilfe alle 14 Tage in der Zeit von 8.50 Uhr bis 10.15 Uhr.

Bei Interesse melden Sie sich bitte im Sekretariat oder bei Frau Schmitz 040 7000120.

Schulkleidung

Frau Schievink hat die Organisation und den Verkauf der Schulkleidung übernommen. ZZ läuft ein Sonderverkauf der Bestände. Mehr auf unserer Homepage.

Schulverein

Wie immer an dieser Stelle der Hinweis auf unseren Schulverein. Vieles hätte nicht ohne finanzielle Hilfe des SV angeschafft werden können. Neue Mitglieder sind immer willkommen, Ihr Beitrag kommt der Schule und somit auch Ihren Kindern zu Gute. Beitrittsformulare sind im Sekretariat und auf unserer Homepage erhältlich.

Schülerbeförderung

Im Sekretariat gibt es die „rote Busfahrkarte“, die bei Beschwerden von den Eltern ausgefüllt werden soll und über Frau Bestmann an den Landkreis weitergeleitet wird. Aktuelle Fahrpläne und Informationen zur Schülerbeförderung finden Sie auf unserer Homepage.

Epochal- und Halbjahresunterricht im Schuljahr 2010/2011

1. Halbjahr: Epochalisierung Schuljahr 2010/2011

6a: Chemie, TG/W, Erkunde
6b: Chemie, Kunst, Physik
6c: Physik, Biologie, Kunst
6d: Biologie, Physik, TG/W, Chemie
7a: Physik, Politik, Biologie
7b: Biologie, Politik, Geschichte, WN/Re
7c: Physik, Geschichte, WN/Re
7d: Chemie, Physik, Geschichte, WN/ Re
8a: Chemie, Biologie, Technik/Hauswirtschaft
8b: Physik, Geschichte, Politik, Technik/Hauswirtschaft
8c: Chemie, Politik, Technik/Hauswirtschaft
9a: Geschichte, Chemie, WN/ Re
9b: Chemie, Kunst, WN/ Re
9c: Physik, Politik, Wn/ Re
9d: Biologie, Geschichte, WN/ Re
10a: Geschichte, Musik, Erdkunde, WN/ Re
10b: Physik, Chemie, Geschichte, WN/ Re
10c: Geschichte, Chemie, Kunst, Musik, WN/ Re
10d: Biologie, Geschichte, Physik, WN/ Re

2. Halbjahr : Epochalisierung Schuljahr 2010/2011

6a: Physik, Kunst, WN/ Re
6b: Biologie, TG/W, WN/ Re
6c: Chemie, TG/W, Erdkunde, WN/ Re
6d: Kunst, WN/ Re, Erdkunde
7a: Chemie, Geschichte
7b: Physik, Erdkunde
7c: Biologie, Chemie, Erdkunde
7d: Biologie, Erdkunde
8a: Physik, Geschichte, WN/ Re, Technik/Hauswirtschaft
8b: Chemie, Erdkunde, WN/ Re, Technik/Hauswirtschaft
8c: Geschichte, Biologie, Technik/Hauswirtschaft
9a: Kunst, Erdkunde
9b: Physik, Biologie
9c: Chemie, Kunst
9d: Chemie, Erdkunde, Physik
10a: Chemie, Politik, Kunst, Physik
10b: Erdkunde, Musik, Wirtschaft
10c: Physik, Biologie, Erdkunde

Gemäß § 3 (1) der Versetzungsordnung vom 19.04.1995 sind die Noten in Fächern, die nur in einem Schulhalbjahr unterrichtet werden, wie die Noten der ganzjährig unterrichteten Fächer zu berücksichtigen. Gemäß obiger Verordnung wird die für das jeweilige Schulhalbjahr erteilte Note in die Versetzungsentscheidung am Ende des Schuljahres einbezogen.

Zeitplan Schuljahr 2010/2011

13.09. bis 17.09.201028.09.2009 Klassenfahrt 10a, b ,  c
27.09.2010 Schulvorstand und Gesamtkonferenz
27.09.2010 Jobtreff Buchholz
09.10 bis 23.10.2010 Herbstferien
05.11.2010 Flohmarkt
Montag, 15.11.2010 Elternsprechtag
22.11.2010 Schulvorstand
01.12.2010 Vorweihnachtlicher Abend
22.12.2010 bis 05.01.2011 Weihnachtsferien
24.01. und 25.01.2011 Berufsnavigator
19.01.2011 Zensurenkonferenzen
20.01.2011 Zensurenkonferenzen
28.01.2011 Halbjahreszeugnisausgabe in der 3. Stunde
31.01. und 01.02.2011 unterrichtsfrei
Dienstag, 08.02.2011 Elternsprechtag
14.02.2011 Gesamtkonfernz
21.02.20101 Schulvorstand

Vergleichsarbeiten Jahrgang 8

24.02.2011 Deutsch
01.03.2011 Englisch
02.03.2011 Mathematik
07.03. bis 11.03.2011 Projektwoche
09.05.2011 Schulvorstand
04.04. bis 15.04.2011 Praktikum Klasse 9
16.04. bis 30.04.2011 Osterferien
16.05. bis 27.05.2011 Praktikum Klasse 8
03.06.2011 unterrichtsfrei/ Tag nach Himmelfahrt
06.06.2011 Gesamtkonferenz bei Bedarf
14.06.2011 unterrichtsfrei/ Tag nach Pfingsten

Schriftliche Abschlussprüfungen Klasse 10

16.05.2011 Deutsch
19.05.2011 Mathematik
23.05.2011 Englisch

Nachschreibetermine

25.05.2011 Deutsch
27.05.2011 Mathematik
31.05.2011 Englisch
09.06.2011 mündliche Prüfungen Klasse 10
10.06.2011 mündliche Prüfungen Klasse 10

09.06. und 10.06.2011 für alle Schüler Klasse 5- 9 unterrichtsfrei

23.06.2011 Abschlusskonferenz  10. Klassen
Donnerstag, 30.06.2011 Entlassung 10. Klassen
27.06. und 28.06.2011 Versetzungskonferenzen 5, 6, 7, 8, 9
06.07.2011 Zeugnisausgabe in der 3. Stunde

Waffen- Erlass und Belehrung Infektionskrankheiten

Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen
RdErl. d. MK v. 1. 4. 2008 – 35-306-81-701/04 (Nds.MBl. Nr.24/2008 S.679) – VORIS 22410 –
Bezug: Erl. v. 29.6.1977 (SVBl. S.180), geändert durch RdErl. v. 15.1.2004 (SVBl. S.133) – VORIS 22410 00 00 00 011 –

  1. Es wird untersagt, Waffen i.S. des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die so genannten Springmesser, Fallmesser, Einhandmesser und Messer mit einer festen Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.) sowie Schusswaffen (einschließlich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen).
  2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z.B. Gassprühgeräte), Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer.
  3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes ganz oder teilweise ausgenommen sind (z.B. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i.S. des Waffengesetzes verwechselt werden können.
  4. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (z.B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.
  5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden.
  6. Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z.B. für Sport- oder Theaterveranstaltungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder während Schulveranstaltungen mit Essenverkauf.
  7. Alle Schülerinnen und Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses RdErl. zu belehren.

Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann.

Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort Einrichtung noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn

  1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden);
  2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken- Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis-A und bakterielle Ruhr;
  3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist;
  4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder entsprechender Verdacht besteht. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis-A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch nicht behandelte verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder „fliegende“ Infektionen sind z. B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z. B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen).

Er wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte – darüber Auskunft geben, ob ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der GE nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.

Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie bitte unverzüglich die Schule und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheiten vorzubeugen.

Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.

Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden,

Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine GE gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben.

Wann ein Besuchsverbot der Schule für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diese beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis-A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.“