Elternbrief 05 2009/2010 1. Halbjahr

 

Personelle Veränderungen

Frau Keil und Herr Behrenhoff wurden zum Schuljahresende in den Ruhestand verabschiedet. Wir wünschen Ihnen alles Gute! Frau Eggert befindet sich seit August in Mutterschutz.

Wir begrüßen neu an unserer Schule Frau Bolek (Biologie, Sport, Chemie und Deutsch), Frau Lütjen (Deutsch, Kunst, Werken), Frau Schäfer (Englisch, Deutsch und Religion), und ab 01.11. Herrn Gottsmann (Erdkunde und Politik). Erfreulich auch, dass Herr Bilinir übernommen wurde. Aus Beurlaubung zurück ist Frau Koch-Wernick, Frau Saatkamp wird im September aus der Elternzeit zurückkehren.

Außerdem ist es uns gelungen für das laufende Schuljahr eine Fremdsprachenassistentin zu bekommen. Frau Louise Cramer wird nach den Herbstferien den Fachbereich Französisch unterstützen.

 

Weitere Informationen

 

  • Wir begrüßen vier neue 5. Klassen. Sie werden von Frau Bolek, Frau Lütjen, Frau Thiemann und Frau Voß geleitet.
  • In den 9. Klassen wird im Fach Wirtschaft schwerpunktmäßig zur Berufsorientierung gearbeitet. Am 28.09. werden die Klassen 9 die Berufsinformationsbörse in Buchholz besuchen und im November kommt der Berufsnavigator. Außerdem wird es im Laufe des Schuljahres noch verschiedene Bewerbungstrainings geben. Generell bietet Frau Wesenberg von der Agentur für Arbeit alle vier Wochen in der Realschule eine Berufsberatung an.
  • Im Februar und März 2010 finden Vergleichsarbeiten in drei Fächern (Deutsch, Englisch und Mathematik) statt
  • Es wird in diesem Schuljahr wieder zwei Elternsprechtage geben (16.11.09 und 09.02.10).
  • Im November wird das gesamte Kollegium an einer dreitägigen Lions-Quest-Fortbildung teilnehmen. Am Freitag, 06.11., findet aus diesem Grund kein Unterricht statt. Alle Schüler haben einen Studientag.
  • Betriebspraktika finden wie gewohnt in den 8. und 9. Klassen statt. Generell sei nochmals auf den Beschluss der Fachkonferenz verwiesen, dass in den 8. Klassen Betriebe in Neu Wulmstorf und Umgebung gewählt werden sollen und erst in Klasse 9 die Möglichkeit für SchülerInnen besteht auch in Hamburg ein Betriebspraktikum zu machen
  • Im Rahmen unseres Gewaltpräventionskonzeptes wird es wieder für die einzelnen Klassenstufen Sozialtrainingstage geben. Die Termine dafür werden durch die KlassenlehrerInnen bekannt gegeben. Ebenso werden in einer Streitschlichter- AG, geleitet von Frau Voß, Streitschlichter ausgebildet. Außerdem gibt es eine weitere AG, in der Schüler für eine aktive Pause geschult werden, sie wird von Frau Krippner geleitet.
  • Die 6. Klassen (Frau Fritze, Frau Speer und Herr Lauterjung) gegen vom 31.08. bis 04.09. auf Klassenfahrt und unsere 10. Klassen (Frau Hauchwitz, Frau Laut und Frau Bock) fahren vom 23. bis 27.11. nach Berlin.

Schulgeburtstag

Unsere Schule wird 40 Jahre jung. Dieser Geburtstag wird mit verschiedenen Aktivitäten gefeiert. Am Freitag, 21.08., findet um 12:00 Uhr im Forum der Realschule eine offizielle Eröffnungsfeier mit Gästen aus Politik, Elternschaft, ehemaligen Lehrern und Lehrerinnen und Schülern/ Schülerinnen der Realschule statt.

In der Woche vom 24. bis 28. August gibt es eine Projektwoche zum Thema „Vierzig Jahre Realschule Neu Wulmstorf“. Es gibt eine breite Themenvielfalt aus den Bereichen Geschichte, Mode, Musik, Theater, Kunst, Werken, die auf diese Zeit bezogen ist.

Die Ergebnisse der Projektwoche werden am Freitag, 28.08. in der Zeit von 15:30 bis 18.:30 Uhr allen Eltern und Interessierten präsentiert. Hierzu sind Sie ganz herzlich eingeladen, für das leibliche Wohl ist gleichfalls gesorgt.

Am Samstag, 29.08., gibt es in der Zeit von 11:00 bis 14:00 Uhr für alle ehemaligen Lehrer/ Lehrerinnen, Schüler/ Schülerinnen und alle an Schule Interessierte einen Frühschoppen mit musikalischer Unterhaltung. Gleichzeitig besteht auch für diesen Personenkreis die Möglichkeit sich die Ergebnisse der Projektwoche und die Schule anzuschauen.

Schulvorstand

 

Die erste Amtszeit des Schulvorstandes ist beendet, in den nächsten Wochen finden Neuwahlen statt. An dieser Stelle sei allen Mitgliedern im Schulvorstand ganz herzlich für die engagierte und sachorientierte Arbeit gedankt. Unser Leitbild mit Leitsätzen, Leitzielen und Qualitätsstandards ist fertig, die Zustimmung der einzelnen Gremien liegt auch vor.

 

Informationen aus der Gesamtkonferenz vom 25.05.2009

Folgendes Konzept zur Beschwerderegelung wurde verabschiedet:

Vorbemerkung

Grundsätzlich nimmt die Realschule Vierkaten Beschwerden ernst und geht Problemen auf den Grund. Wir bitten darum, dass diese möglichst zeitnah an uns herangetragen werden. Wir suchen in den Gesprächen gemeinsam nach Lösungen, damit eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auch in der Zukunft gewährleistet ist. Ebenso dürfen Beschwerden keinerlei negativen Auswirkungen für den Beschwerdeführer nach sich ziehen.

Wir legen Wert auf eine konstruktive Konfliktbewältigung. Unser Konzept zeigt die einzelnen Schritte auf, die eingehalten werden müssen, wenn Konflikte zufrieden stellend und schnell gelöst werden sollen.

Beschwerderegelung für Schülerinnen und Schüler

Schüler und Schülerinnen bringen ihre Beschwerden beim Klassenlehrer/ bei der Klassenlehrerin vor. Dieser/ Diese entscheidet, ob das Problem sofort gelöst werden muss oder ob es später (z. B. im Klassenrat) bearbeitet werden kann. Falls nötig werden weitere betroffenen Lehrkräfte oder die Schulleitung miteinbezogen.

Gibt es schwierige Situationen in den Pausen, ist erster Ansprechpartner die Aufsicht führende Lehrkraft, in deren Ermessen die weiteren Schritte liegen. Ebenso ist das Streitschlichterbüro in der großen Pausen besetzt.

In den Unterrichtsstunden sind auch die Fachlehrer/ Fachlehrerinnen Ansprechpartner. Sollte ein Problem vom Fachlehrer/ Fachlehrerin nicht direkt geregelt werden können, leitet er/sie dies an den Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin weiter.

Grundsätzlich sollten die Schülerinnen und Schüler, die ein Problem mit Lehrkräften haben, versuchen eine direkte Klärung mit der Lehrkraft anzustreben Weitere Ansprechpartner sind Klassenlehrer/ Klassenlehrerin, der Vertrauenslehrer/ die Vertrauenslehrerin oder der Beratungslehrer/ die Beratungslehrerin.

Beschwerderegelung für Eltern

In erster Linie sind die jeweiligen Klassen- und Fachlehrer die Ansprechpartner bei Problemen und Beschwerden. Sollten Eltern sich zuerst an die Schulleitung wenden, wird diese sie an die zuständige Lehrkraft verweisen.

Bei Problemen können ggf. weitere Lehrkräfte und Elternvertreter hinzugezogen werden. Führen diese Gespräche zu keinem Ergebnis, wird die Schulleitung einbezogen.

Beschwerden der Eltern über die Schulleitung sind zunächst ebenfalls mit der Schulleitung selbst zu klären. Erfolgt keine Klärung, richtet man sich an das zuständige Dezernat der Landesschulbehörde.

Beschwerderegelung für Lehrkräfte

Beschwerden von Lehrkräften über Schüler werden an den Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin gerichtet. Sie/ Er veranlasst ggf. weitere Schritte. Vertrauenslehrer/ Vertrauenslehrerin, Schulleitung und Eltern können miteinbezogen werden.

Beschwerden von Lehrkräften über Eltern sind zunächst mit den betroffenen Eltern zu klären. Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, wird ggf. der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin und/ oder die Schulleitung eingeschaltet.

Bei Konflikten innerhalb des Kollegiums ist es wichtig, die betroffene Person direkt und sachlich anzusprechen. Personalvertretung, Fachkonferenzleiter, Klassenlehrer und ggf. Schulleitung können als Berater und Vermittler einbezogen werden. Bei Konflikten mit der Schulleitung steht die Personalvertretung unterstützend zur Verfügung.

Sonstige Beschwerden (Hausmeister, Reinigungskräfte, Schulsekretärin)

Beschwerden über oder von den oben genannten Personen sollten zunächst auf direktem Weg mit den Betroffenen geklärt werden. Kommt es zu keiner zufrieden stellenden Lösung, wird die Schulleitung eingeschaltet, die sich um Vermittlung bemüht, bzw. Sachverhalte klärt und ggf. erforderliche Maßnahmen ergreift.

Beratungs- und SV – Lehrer

 

Es treten immer wieder Probleme auf, die sich aus der Arbeit in der Schule und/ oder aus dem Zusammenleben der an Schule Beteiligten ergeben können. Viele dieser Probleme lassen sich alleine lösen, viele werden in Zusammenarbeit mit den KlassenlehrerInnen und FachlehrerInnen gelöst, für manche wird weitere Hilfe benötigt. Hier kann die Unterstützung der Beratungslehrerin hilfreich sein.

Unsere Beratungslehrerin ist Frau Schmidt. Sie ist für diese Aufgabe mit einigen Stunden vom Unterricht freigestellt.

Ihre Beratungsstunden liegen montags und mittwochs in der 3. Stunde. Weitere Termine können nach Absprache vereinbart werden.

Selbstverständlich wird alles, was dort besprochen wird, vertraulich behandelt.

Frau Wegner und Herr Papenberg sind unsere SV- (Schülervertreter) Berater. Sie stehen nach Terminabsprache für ein Gespräch zur Verfügung und betreuen die Schülervertretung.

Cafta

 

Herzlichen Dank allen engagierten Helferinnen und Helferin in der Cafta.

Sie wird nach wie vor sehr gut angenommen und ist aus dem Schulalltag nicht mehr wegzudenken. Es wird aber dringend weitere Unterstützung gesucht, da einige Eltern durch Schulentlassung ihrer Kinder ausgeschieden sind. Benötigt wird Ihre Hilfe alle 14 Tage in der Zeit von 8.50 Uhr bis 10.15 Uhr. In der Leitung der Cafta hat auch ein Wechsel stattgefunden. Ansprechpartnerin ist jetzt Frau Schmitz.

Bei Interesse melden Sie sich bitte im Sekretariat oder bei Frau Schmitz 040 7000120.

Schulverein

 

Wie immer an dieser Stelle der Hinweis auf unseren Schulverein. Vieles hätte nicht ohne finanzielle Hilfe des SV angeschafft werden können. Neue Mitglieder sind immer willkommen, Ihr Beitrag kommt der Schule und somit auch Ihren Kindern zu Gute. Eintrittformulare sind im Sekretariat erhältlich.

Schülerbeförderung

Im Sekretariat gibt es die „rote Busfahrkarte“, die bei Beschwerden von den Eltern ausgefüllt werden soll und über Frau Bestmann an den Landkreis weitergeleitet wird.

Zeitplan Schuljahr 2009/2010

24.08. bis 28.08.2009                                       Projektwoche 40 Jahre Realschule

28.09.2009                                                          Schulvorstand

28.09.2009                                                          Jobtreff Buchholz

05.10 bis 17.10.2009                                        Herbstferien

12. + 13.11. 2009                                                              Berufsnavigator

06.11.2009                                                          Studientag für alle Schüler

Montag, 16.11.2009                                          Elternsprechtag

Donnerstag, 10.12.2009                                   Weihnachtsfeier

23.12.2009 bis 06.01.2010                              Weihnachtsferien

20.01.2010                                                          Zensurenkonferenzen

21.01.2010                                                          Zensurenkonferenzen

29.01.2010                                                          Halbjahreszeugnisausgabe in der 3. Stunde

01.02. und 02.02.2010                                      unterrichtsfrei

Dienstag,09.02.2010                                        Elternsprechtag

15.02.2010                                                          Schulvorstand

22.02.2010                                                          Gesamtkonferenz

Vergleichsarbeiten Jahrgang 8

24.02.2010                                                          Deutsch

02.03.2010                                                          Englisch

04.03.2010                                                          Mathematik

08.03.bis 19.03.2010                                        Praktikum Klasse 9

19.03.bis 06.04.2010                                        Osterferien

10.05.2010                                                          Schulvorstand

26.04. bis 07.05.2010                                       Praktikum Klasse 8

14.05. und 25.05.2010                                     unterrichtsfrei Himmelfahrt/ Pfingsten

Schriftliche Abschlussprüfungen Klasse 10

11.05.2010                                                          Deutsch

18.05.2010                                                          Mathematik

20.05.2010                                                        Englisch

Nachschreibetermine:

21.05.2010                                                          Deutsch

27.05.2010                                                          Mathematik

31.05.2010                                                          Englisch

31.05.2010                                                          Gesamtkonferenz (bei Bedarf)

04.06.2010                                                          mündliche Prüfungen Klasse 10

07.06.2010                                                          mündliche Prüfungen Klasse 10

Achtung unterrichtsfrei für Schüler Klasse 5 bis 9 nur am 04.06.2010

10.06.2010                                                          Abschlusskonferenz  10. Klassen

18.06.2010                                                          Entlassung 10. Klassen

14.06. und 16.06.2010                                      Versetzungskonferenzen 5, 6, 7, 8, 9

23.06.2010                                                          Zeugnisausgabe in der 3. Stunde


Epochal- und Halbjahresunterricht im Schuljahr 2009/2010

Geschich­te Politik Erdkunde Physik Chemie Bio Musik Kunst
Halb­jahr 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2
6a x
6b x x
6c x x
7a x x
7b x x x
7c x x x x
8a x x x
8b x
8c x x x x
8d x x x x x x
9a x x x
9b x x
9c x x x
9d x x x x
10a x x x x x
10b x x x x
10c x x x x

Gemäß § 3 (1) der Versetzungsordnung vom 19.04.1995 sind die Noten in Fächern, die nur in einem Schulhalbjahr unterrichtet werden, wie die Noten der ganzjährig unterrichteten Fächer zu berücksichtigen. Gemäß obiger Verordnung wird die für das jeweilige Schulhalbjahr erteilte Note in die Versetzungsentscheidung am Ende des Schuljahres einbezogen.

Waffen- Erlass und Belehrung Infektionskrankheiten

Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen
RdErl. d. MK v. 1. 4. 2008 – 35-306-81-701/04 (Nds.MBl. Nr.24/2008 S.679) – VORIS 22410 –
Bezug: Erl. v. 29.6.1977 (SVBl. S.180), geändert durch RdErl. v. 15.1.2004 (SVBl. S.133) – VORIS 22410 00 00 00 011 –

  1. Es wird untersagt, Waffen i.S. des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die so genannten Springmesser, Fallmesser, Einhandmesser und Messer mit einer festen Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.) sowie Schusswaffen (einschließlich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen).
  2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z.B. Gassprühgeräte), Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer.
  3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes ganz oder teilweise ausgenommen sind (z.B. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i.S. des Waffengesetzes verwechselt werden können.
  4. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (z.B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.
  5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden.
  6. Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z.B. für Sport- oder Theaterveranstaltungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder während Schulveranstaltungen mit Essenverkauf.
  7. Alle Schülerinnen und Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses RdErl. zu belehren.

Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann.

Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort Einrichtung noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn

  1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden);
  2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken- Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis-A und bakterielle Ruhr;
  3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist;
  4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder entsprechender Verdacht besteht. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis-A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch nicht behandelte verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder „fliegende“ Infektionen sind z. B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z. B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen).

Er wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte – darüber Auskunft geben, ob ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der GE nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.

Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie bitte unverzüglich die Schule und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheiten vorzubeugen.

Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.

Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden,

Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine GE gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben.

Wann ein Besuchsverbot der Schule für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis-A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.“